PROGRAMM
Freitag
(Einlass 18.00 Uhr):
Hauptbühne:
- Skalto Mortale
- Creme Fresh
- Pink as a Panther
- Sunrise Tribe
- Cashless
- Use to Abuse
Partyzelt (ab 24.00 Uhr):
- DJ Peiss
Racket Club (ab 24.00 Uhr):
- Leopold Bloom & Fred Robbe
Samstag
(Einlass 17.00 Uhr):
Hauptbühne:
- The Corrosives
- Demograffics
- Hellabama Honky Tonks
- Black Cat Zoot
- Mono & Nikitaman
- Texta
Partyzelt (ab 24.00 Uhr):
- DJ Olly Kay
Racket Club (ab 24.00 Uhr):
- The Snackers feat. DJ Toasta
Formular zur Übertragung der Erziehungsbeauftragung
Wer kann „erziehungsbeauftragte Person“ sein?
Die erziehungsbeauftragte Person nimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person - meistens die Eltern – zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahr. Sie muss volljährig sein. Es kann sich hierbei beispielhaft um folgende Personen handeln:
- Erzieherinnen, Erzieher im Internat/Heim
- Pädagoginnen und Pädagogen in der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendhilfe
- Lehrerinnen, Lehrer
- Ausbilderinnen, Ausbilder
- Großeltern, Verwandte
- Freunde der Eltern und
- Volljährige Geschwister
Nach der Rechtsauffassung der zuständigen Ministerin in Bayern kann die Freundin/der Freund eines jungen Menschen nicht die Funktion einer „erziehungsbeauftragten Person“ übernehmen.
Empfehlungen für Eltern
- Sie müssen die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr vertrauen können!
- Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können (Alkoholkonsum), unter Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.
- Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus, nach Möglichkeit auch in schriftlicher Form – z.B. auf Kopie eines Ausweisdokuments!
- Blankounterschriften der Eltern auf Formblättern von Diskotheken/Gaststätten etc. mit nachträglicher Eintragung Volljähriger sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung!
- Treffen sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeiten/Rückweg)!
- Prüfen Sie, ob der rechtmäßige Beauftragte auch tatsächlich die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt! Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht Möglich.
- Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern – auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen!