PROGRAMM

Freitag
(Einlass 18.00 Uhr):

Hauptbühne:
  • Skalto Mortale
  • Creme Fresh
  • Pink as a Panther
  • Sunrise Tribe
  • Cashless
  • Use to Abuse
Partyzelt (ab 24.00 Uhr):
  • DJ Peiss
Racket Club (ab 24.00 Uhr):
  • Leopold Bloom & Fred Robbe

Samstag
(Einlass 17.00 Uhr):

Hauptbühne:
  • The Corrosives
  • Demograffics
  • Hellabama Honky Tonks
  • Black Cat Zoot
  • Mono & Nikitaman
  • Texta
Partyzelt (ab 24.00 Uhr):
  • DJ Olly Kay
Racket Club (ab 24.00 Uhr):
  • The Snackers feat. DJ Toasta

Formular zur Übertragung der Erziehungsbeauftragung

Wer kann „erziehungsbeauftragte Person“ sein?

Die erziehungsbeauftragte Person nimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der  personensorgeberechtigten Person - meistens die Eltern – zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahr. Sie muss volljährig sein. Es kann sich hierbei beispielhaft um folgende Personen handeln:

  • Erzieherinnen, Erzieher im Internat/Heim
  • Pädagoginnen und Pädagogen in der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendhilfe
  • Lehrerinnen, Lehrer
  • Ausbilderinnen, Ausbilder
  • Großeltern, Verwandte
  • Freunde der Eltern und
  • Volljährige Geschwister


Nach der Rechtsauffassung der zuständigen Ministerin in Bayern kann die Freundin/der Freund eines jungen Menschen nicht die Funktion einer „erziehungsbeauftragten Person“  übernehmen.

Empfehlungen für Eltern

  • Sie müssen die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr vertrauen können!
  • Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können (Alkoholkonsum), unter Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.
  • Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus, nach  Möglichkeit auch in schriftlicher Form – z.B. auf Kopie eines Ausweisdokuments!
  • Blankounterschriften der Eltern auf Formblättern von Diskotheken/Gaststätten etc. mit nachträglicher Eintragung Volljähriger sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung!
  • Treffen sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeiten/Rückweg)!
  • Prüfen Sie, ob der rechtmäßige Beauftragte auch tatsächlich die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt! Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht Möglich.
  • Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern – auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen!


Formular_fuer_Erziehungsbeauftragung.pdf